TFP

Sie haben Interesse an einem TFP-Fotoshooting? Hier haben Sie die Möglichkeit, sich vorab zu informieren. Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, nich zu kontaktieren.

TFP – Time for Prints/Pictures – was bedeutet das genau? In erster Linie handelt es sich um ein normales Fotoshooting, sei es im Studio oder on location, mit der Ausnahme, dass weder die zu fotografierende Person den Fotografen bezahlt, noch dass der Fotograf sein Model bezahlt. Beide Seiten investieren Zeit und Arbeit und sollen sich am Ergebnis erfreuen.

Damit es im Nachhinein keine Unstimmigkeiten gibt, arbeiten die meisten Fotografen mit TFP-Verträgen, die Rechte und Pflichten von Fotograf und Model regeln sollen.

Auch ich arbeite mit einem solchen Vertrag, der natürlich auch individuell angepasst werden kann. Einen Vertrag, wie ich ihn nutze, sehen Sie hier:

TFPFalk

Da der Text recht klein auf dem Bild ist, hier nochmal eine lesefreundlichere Version:

FTP-Vertrag Honorarforderungen und/oder Forderungen zur Aufwandsentschaedigung heben sich gegeneinander auf.

Fahrt- und Verpflegungskosten werden jeweils selbst getragen.

Das Model stimmt unwiderruflich zu, dass alle hergestellten Fotos exklusiv vom Fotografen zeitlich und oertlich unbeschraenkt und fuer nichtkommerzielle Nutzung verwendet, gespeichert und verarbeitet werden duerfen.

Insbesondere sind dem Fotografen folgende Nutzungsarten gestattet:

– Eigenwerbung

– Ausstellung auf der eigenen Internetseite – Ausstellung auf Internetseiten von Foto-Communities und Fotoclubs

– honorarfreier Abdruck in Fotozeitschriften

– Fotowettbewerbe

– Ausstellungen und Messen

Das Model erhaelt als Gegenleistung fuer seine Taetigkeit und fuer die Uebertragung der Verwertungsrechte keine Verguetung. Es erhaelt jedoch vom Fotografen innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen ab Beendigung des Fototermins 10 Stueck der/alle bearbeiteten Fotos als Print oder in digitaler Form auf CD/DVD und ist berechtigt, diese Fotos ausschliesslich fuer Eigenwerbung und fuer private Zwecke zu benutzen, z. B. Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, die eigene Homepage, Sedcards etc. (auch auf bzw. in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten).

Darueber hinaus ist ein Verkauf und/oder die uebertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere fuer kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen.

Eine kommerzielle Nutzung der Fotos oder Abtretung der Bilderrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung.

Im Falle einer kommerziellen Nutzung der entstandenen Bilder wird das Model an den Einnahmen (nach Abzug der entstandenen Kosten) bei Akt- und Erotikaufnahmen mit 30% und bei allen anderen Aufnahmen zu 20% finanziell beteiligt.

Der Fotograf ist berechtigt, an den hergestellten Fotos Retuschen bei der Entwicklung bzw. an der digitalen Bilddatei mittels entsprechender Bildbearbeitungssoftware vorzunehmen. Auch duerfen vom Fotografen die Fotos fuer Fotomontagen verwendet werden.

Bei Veroeffentlichung der Fotos darf der Fotograf ohne Einwilligung des Models dessen Vor- und Zunamen nicht verwenden. Er ist jedoch berechtigt, den Kuenstlernamen des Models/den Vornamen des Models alleine zu benutzen. Die Namensnennung liegt im Ermessen des Fotografen.

Bei einem Foto-Shooting ist immer mit einem Ausschuss zu rechnen (falsch belichtet, verwackelt oder unscharf. Der Fotograf behaelt sich das Recht vor, die gesamte Zahl der Fotos, die bei dem Shooting entstanden sind, zu bewerten und einer Vorauswahl zu unterziehen.

Eine Bearbeitung der Fotos durch das Model ist nicht gestattet.

Die Negative bzw. Bilddateien aller hergestellten Fotos werden alleiniges Eigentum des Fotografen, ein Herausgabeanspruch des Models besteht nicht. Ausschliesslicher Urheber an allen Fotos ist der Fotograf.

Nebenabreden sind nicht getroffen. Aenderungen und Ergaenzungen dieser Vereinbarung beduerfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Fuer den Fall, dass das Model keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Fotografen.

Mit seiner Unterschrift bestaetigt das Model den Erhalt eines unterschriebenen Vertragsexemplars.

Gar nicht so furchtbar, oder? Und wie geht es nun weiter?

Wenn die zu fotografierende Person das erste Mal mit mir (und ich mit ihr) ein Shooting vereinbart, schlage ich zunächst ein Portraitshooting in meinen Räumen vor. Eine gute Gelegenheit, sich erstmal kennen zu lernen. Natürlich kann auch eine Begleitperson mitgebracht werden, wenn sie weder das Model noch mich stört. Sehr stressig, wenn man immer wieder unterbrochen wird. Beide Seiten sind ja immer etwas nervös beim ersten Mal.

Nach dem Shooting werde ich nach Sichtung der Bilder dem Model eine Auswahl an Bildern zeigen (online) und sie kann sich die vereinbarte Menge aussuchen, die ihr am besten gefällt. Diese werden dann von mir bearbeitet und dem Model erneut gezeigt (online). Sind Model und Fotograf (also ich) zufrieden mit der Auswahl/Bearbeitung, bekommt das Model von mir die fertigen digitalen Bilder (und in reduzierter Größe – 1500 oder 2048 Pixel) mit einem Logo versehen. Diese Bilder kann das Model laut Vertrag nutzen. Da für mich „the end of the game“ jedoch nicht darin liegt, dem Model nur diese Bilder zu überlassen, bekommt es diese ohne Logo auch ausbelichtet als echtes Foto.

Fotografie ist für mich kein digitales Bild, sondern etwas Hochwertiges in den Händen zu haben, was man länger betrachtet, als ein durchgescrolltes Bild auf dem Smartphone.

Wenn die Arbeit gut gelaufen ist, man sich versteht und die beidseitige Arbeit schätzt, bin ich immer der Letzte, der nicht aufwendigere Fotoideen mit dem Model umsetzen würde.

Dieses ist eine grobe Richtlinie, wie ich bei TFP vorgehe. Natürlich kann es auch abgesprochene Abweichungen geben und auch das „Portrait-Probe-Shooting“ ist kein  Gesetz. Nur immer gut, finde ich. 

Und? Lust bekommen auf ein Shooting? Ich freue mich über eine Nachricht!